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HAUSORDNUNG

  • Der Einlass bei allen Terminen und Veranstaltungen bleibt grundsätzlich dem Vermieter vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Einlass.
    (Falls vorab ein Betrag überwiesen wurde, wird dieser bei Nichteinlass zurückerstattet).

  • Kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren. alkoholisierten und/oder unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt ebenfalls verweigert.

  • Es ist verboten Drogen, gleich welcher Art, mitzubringen, zu verteilen oder auch zu konsumieren.

  • Um diskrete Bekleidung auf der Straße, vor dem Haus und beim Eintritt wird gebeten. Eine Umkleidemöglichkeit ist vorhanden.

  • Spiele vor dem Haus oder im Innenhof sind nicht gestattet.
    § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses.

  • Es sind auch Fenster und Vorhänge geschlossen zu halten. Sollte es laut werden, sind Fenster auf jeden Fall geschlossen zu halten. Es ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

  • Rauchen im Haus ist nur am Küchenfenster erlaubt, ab Frühjahr 2019 steht ein nicht einsehbarer Aussenbereich zur Verfügung .

  • Während der Mietdauer besteht Fotografierverbot, es sei denn, es wird durch den Vermieter ausdrücklich genehmigt. Es handelt sich hier um eine private Ferien-Spiel-Wohnung, die nicht gewerblich (z.B. für Prostitution oder pornografische Filmaufnahmen) genutzt werden darf.

  • Die Nutzung von Gerätschaften und Einrichtungen erfolgt immer auf eigene Gefahr. Bei unsachgemäßem Umgang mit den Spiel-Geräten besteht Verletzungsgefahr. Der Mieter und seine Gäste haben sich vom ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Inventars vor der Benutzung zu überzeugen und evtl. Mängel dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.

  • Toys und Dildos sind immer mit den bereitgestellten Kondomen zu benutzen. Benutzte Spielsachen bitte im Bad auf den Boden legen. Um die Reinigung kümmert sich der Vermieter.

  • KV-Spiele sind nicht gestattet. NS-Spiele sind nur im Bad erlaubt. Bei Wachsspielen muss eine Folie untergelegt werden.

  • Übermäßige Verschmutzung der Räume wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Vor Verlassen der Wohnung bitte kontrollieren, ob alle Lichter und Geräte ausgeschaltet sind.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der zuwiderhandelnde Gast des Hauses verwiesen!
Gezahlte Eintrittsgelder u.a. werden in diesem Fall nicht zurückerstattet!

Die Location ist auf Joyclub gelistet.

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